Sachverständiger Aach

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter Dipl.-Ing. (FH) Stefan Hubenschmid Aach
Dipl.-Ing. (FH)

Stefan Hubenschmid

Bausachverständiger und Baugutachter

Stadtstraße 41
78267 Aach
Tel: 07774 999 90 60
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Qualifikation

  • Dipl.-Ing. (FH) freier Architekt
  • Dipl.-Ing. (FH) beratender Bauingenieur
  • Dipl. Wirtsch.-Ing. (FH) und MBA
  • Diplom-Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten sowie Beleihungswertermittlung und Schäden an Gebäuden
  • Zertifizierter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden Steinbeis Interzert gemäß europäischen Norm DIN EN ISOI EC 17024
  • Zertifizierter Immobiliengutachter (DIAZert) für die Marktwertermittlung aller Immobilienarten (LF) DIN EN ISO/IEC 17024
  • Sachkundenachweis zum Sicherheit- und Gesundheitsschutz bei der Sanierung von Gebäudeschadstoffen nach DGUV-Regel 101-004 (bisher: BGR 128), Anhang 6A und 6B inkl. Fachkundeanforderung nach TRGS 524 Anlage 2A und 2B
  • Bausachverständiger für Schäden an Gebäuden mit geprüfter Qualifikation (ifbau)
  • Zertifizierter Energieeffizienz-Experte KfW und BAFA
  • Sachkundezertifizierung Bauthermografie von TÜV Rheinland

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Aach steht Ihnen Dipl.-Ing. (FH) Herr Stefan Hubenschmid als Sachverständiger zur Verfügung.

Sachverständiger mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Sachverständige, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Sachverständige und Gutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft. Alle unsere Sachverständigen werden zentral geschult und arbeiten einheitlich nach Qualitätskriterien. So stellt Bauexperts sicher, dass die Ergebnisse nachvollziehbar und reproduzierbar sind. 
Bei Sachverständigen von Bauexperts erhalten Sie stets unabhängige, unparteiische und fachlich kompetente Leistungen.

Nutzung von Qualitätshinweisen als Sachverständiger

Sachverständige benutzen häufig zusätzliche Hinweise und Bezeichnungen, um ihre Qualität zu unterstreichen oder sie zu begründen. Die Gerichte haben in diesem Zusammenhang folgende Fälle als irreführend angesehen:

  • die Benutzung der Bezeichnung vereidigter Sachverständiger, ohne jemals vereidigt gewesen zu sein ist irreführend: Der betreffende Sachverständige war lediglich vom Gericht in einem einzelnen Fall auf die Richtigkeit seiner Aussage vereidigt worden.
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich verpflichteter Sachverständiger von einem Sachverständigen, der vor einem Notar die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, er werde seine Gutachten stets nach bestem Wissen und Gewissen erstatten ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung Bundesprüfer für einen Sachverständigen, der als Mitglied des Bundes philatelistischer Prüfer Briefmarken auf Echtheit prüft, weil diese Bezeichnung irrigerweise auf eine staatliche Stelle hinweist ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung vom Gericht bestellt von einem Sachverständigen, der von Gerichten häufig zur Erstattung eines Gutachtens zum Sachverständigen bestellt worden war ist irreführend. Gleiches gilt für die Bezeichnung Gerichtssachverständiger.
  • die Benutzung der Bezeichnung gerichtlich zugelassener Sachverständiger ist irreführend;
  • die Benutzung der Bezeichnung amtlich zugelassener Sachverständiger für Lebensmitteluntersuchungen ist irreführend, weil dieser Sachverständige nur für die amtliche Untersuchung von Gegenproben zugelassen ist;
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich zur Einhaltung der Sachverständigenordnung verpflichtet ist unlauter, weil sie den irrigen Eindruck erweckt, als sei der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt
  • die Benutzung der Bezeichnung Gerichtsgutachter ist unlauter, weil der falsche Eindruck einer Anerkennung durch eine staatliche Institution hervorgerufen wird.
  • die Benutzung der Bezeichnung Sachverständiger für Bauwesen ist irreführend, weil der Verkehr unter dieser Bezeichnung eine Befähigung des Werbenden in dem gesamten Baubereich unterstellt. 
  • die Benutzung der Bezeichnung zugelassen als Sachverständige bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ist irreführend, weil es eine solche Zulassung nicht existiert
  • die Benutzung der Bezeichnungen Sachverständiger für Bauwesen, Geprüfter Bausachverständiger und Fortbildungsakademie für Bausachverständige ist unzulässig, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Dipl.-Ing. (FH) Herr Stefan Hubenschmid kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Aach, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Aach kommen bzw. sich nicht in Aach auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Aach - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Die Kleinstadt Aach hat rund 2.200 Einwohner und liegt im Hegau. Der Hegau ist eine vulkanisch geprägte Landschaft zwischen Bodensee und dem Schweizer Kanton Schaffhausen.  Die Städte Konstanz, Singen, Radolfzell, Stockach und Engen sowie die Stadt Aach sind im Landkreis Konstanz im Süden von Baden-Württemberg. Aach ist bekannt durch die stärkste Quelle Deutschlands, dem Aachtopf. Das Wasser der Aach kommt aus der Quelle der Donaubei Donaueschingen und versickert bei Tuttlingen und fliesst durch den Hegau bei Radolfzell in den Bodensee. Die Städte Stockach im Osten, Engen im Westen und Singen im Süden grenzen an Aach. Die Nächstgrößeren Städte sind Konstanz, sowie Tuttlingen und Villingen - Schwenningen. Tuttlingen ist von Aach ca. 27 Kilometer entfernt. Sie ist mit rund 33.000 Einwohnern die größte Stadt des Landkreises Tuttlingen.   Die Städte Stockach, Engen, Konstanz und Singen (Hohentwiel) sind näher zu Aach. Stockach liegt ca. 10 Kilometer nordöstlich und Singen (Hohentwiel) ca. 6 Kilometer südlich von Aach. Stockach bildet ein Mittelzentrum für die umliegenden Gemeinden und ist bekannt durch seine schwäbisch-alemannische Fastnacht mit dem jährlich stattfindendem „Stockacher Narrengericht“. Singen (Hohentwiel) ist nach Konstanz die zweitgrößte Stadt des Landkreises Konstanz und hat 45.000 Einwohner. Singen ist durch die angesiedelte Industrie und den Hohentwiel geprägt. Singen liegt auf der Strecke von Aach (Hegau) nach Schaffhausen (Schweiz). Konstanz ist die grösste Stadt am Bodensee mit 85.000 Einwohner und Kreisstadt des Landkreises Konstanz. Konstanz ist bekannt durch das Konstanzer Konzil, das Konstanzer Münster und die Blumeninsel Mainau. Im Osten grenzt der Landkreis Konstanz an den Bodenseekreis mit den Städten  Friedrichshafen, Überlingen und Meersburg und den Landkreis Sigmaringen.

Wichtige Anlaufstellen

Rathaus:
Hauptstrasse
78267 Aach

Amtsgericht:                                              
Erzbergerstraße 28                                         
78224 Singen

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